Lieferbedingungen
Geltungsbereich:
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Holz Falch GmbH & Co KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Abweichungen werden nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
Preise:
Die Preise sind Nettopreise und es gelten die letztgültigen Preise der Holz Falch GmbH & Co KG. Die gesetzliche MWSt. ist nicht eingeschlossen.
Lieferbedingungen:
Lieferzeiten sind ohne Gewähr. Teillieferungen sind zulässig. Im Fall höherer Gewalt sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Mängelrügen:
Die Ware ist bei Übernahme unverzüglich zu prüfen. Beschädigungen, offene Mängel, etc. sind sofort schriftlich festzuhalten und vom Zusteller bestätigen zu lassen. Es wird keine Gewährleistung übernommen, wenn der Mangel bei gehöriger Untersuchung vor Beginn der Verarbeitung hätte entdeckt werden können. Für nicht überprüfte Ware ist jeder Ersatzanspruch ausgeschlossen. Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Jede Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer die Verarbeitungsrichtlinien nicht einhält. Warenübernahme mit Vorbehalt wird nicht anerkannt. Zurückhaltung des Kaufpreises bzw. Kompensation sind ausgeschlossen.
Schadenersatz:
Schadenersatzansprüchen werden ausgeschlossen, sofern auf Seiten der Holz Falch GmbH & Co KG nicht vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der Nachweis obliegt dem Käufer.
Zahlungsbedingungen:
Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferung binnen 14 Tagen ohne Abzug nach Rechnungserhalt fällig. Für Fälligkeitsüberschreitungen werden Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat in Rechnung gestellt.
Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (zuzüglich allfälliger Zinsen und Spesen) in unserem Eigentum.
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand:
Auf sämtliche zwischen Holz Falch GmbH & Co KG und dessen Vertragspartnern abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft resultierenden Streitigkeiten zwischen Holz Falch GmbH & Co KG und dem Vertragspartner ist das jeweils sachlich in Betracht kommende Gericht für A-6580 St. Anton am Arlberg (Landeck oder Innsbruck) zuständig.
Verbrauchergeschäfte:
Liegt ein Verbrauchergeschäft vor und stehen zwingende Bestimmungen des KSchG der Wirksamkeit einzelner Bestimmungen entgegen, so treten an Stelle der entsprechenden Bestimmungen die diesbezüglich zwingenden Normen des KSchG. Die übrigen Bestimmungen bleiben jedoch vollinhaltlich aufrecht.